Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 15 U 70/23

Tenor

1.               Die Berufungen der Beklagten gegen das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26. April 2023 - 28 O 293/21 – werden zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass sich der Verbotstenor auf die auf den nachfolgenden Seiten eingeblendeten Anlagen K 1 bzw. K 2 bezieht.

2.               Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.

3.              Dieses Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

4.              Die Revision wird nicht zugelassen.

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