Urteil vom Landgericht Duisburg - 6 O 316/97

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 36.007,19 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 26. September 1996 zu zahlen.

 

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

 

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 43.900,00 DM vorläufig vollstreckbar.


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